hallo !
auch die klausel im mietvertrag das man die wphnung in den urzustand versetzen muß ist nicht erlaubt!!!!!
es sei denn man nimmt baulich maßnahmen in form des trockenbaus vor-dann ja -aber nicht was die malerarbeitenn betrifft.
diese klausel streichen lassen!!!!!
auch wenn ihr so schnell da nicht wieder ausziehen wollt,es könnte mal sein das man sich mit dem vermieter nicht mehr so gut versteht oder sich als großes a.... rausstellt-dann kann man ganz schön viel ärger bekommen und nerven kostet sowas dann auch.
netten gruß hamster


